Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Grundbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz „AGB“ genannt) werden von der Gesellschaft Techtek s.r.o., Id.-Nr.03228673, mit Sitz Slavíčkova 6, 63800, Brno, Czech Republic, eingetragen im Handelsregister geführt beim Stadtgericht in Brno unter dem Aktenzeichen C 92584 (nachstehend kurz „Verkäufer “ genannt) ausgegeben und regeln aus einem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Dritten als Käufer entstandene Beziehungen (nachstehend kurz „Käufer“ genannt).

Für die Zwecke dieser AGB versteht sich unter einem Käufer jede Person, die vom Verkäufer verkaufte Waren bestellt und für diese Waren einen Kaufvertrag abschließt.

Unter einem Verbraucher versteht sich jede Person, die über den Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb des Rahmens der selbstständigen Ausübung ihres Berufes einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt oder mit ihm zwecks Abschlusses eines Vertrages oder im Zusammenhang mit einem Vertrag verhandelt.

Unter einem Unternehmer versteht sich derjenige, der selbstständig, auf eigene Rechnung und Verantwortung auf gewerbliche oder eine angliche Art und Weise seine Erwerbstätigkeit mit der Absicht ausübt, dies systematisch zu tun, um Gewinne zu erzielen. Als Unternehmer gilt, nebenanderem für die Zwecke des Verbraucherschutzes, auch jede Person, die mit der eigenen Handels- und Produktionstätigkeit oder mit ähnlichen Aktivitäten oder mit der selbständigen Ausübung ihres Berufes zusammenhängende Verträge abschließt, ggf. diejenige Person, die im Namen oder auf Rechnung eines Unternehmers handelt.

Der Käufer bestätigt durch das Aufgeben (Absenden) einer Bestellung, dass er sich mit diesen AGB vertraut gemacht hat, deren untrennbaren Bestandteil vor dem Vertragsabschluss die Mitteilung bildet, und diesen ausdrücklich zustimmt, und zwar in der zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung geltenden und wirksamen Fassung.

II. Die Mitteilung vor Vertragsabschluss

Der Verkäufer teilt mit, dass:

  1. sich die Kosten für die Fernkommunikationsmittel nicht von dem grundlegenden Satz des Internet- oder Telefonoperators und des Käufers unterscheiden und der Verkäufer, außer z.B. dem vertraglichen Transport, keine sonstigen Gebühren verrechnet
  2. er die Bezahlung des Kaufpreises vor der Übernahme der Leistung (Ware) durch den Käufer verlangt
  3. der abzuschließende Vertrag mit keinem sich wiederholenden Leistungsgegenstand und auch nicht für unbestimmte Zeit abgeschlossen wird
  4. die für die Waren auf der vom Verkäufer betriebenen Webseite www.techtek.de angeführten Preise inkl. aller gesetzlich festgelegten Gebühren angegeben sind, nichtdestotrotz unterscheiden sich die Kosten für die Warenlieferung oder Dienstleistungen entsprechend der ausgewählten Methode und dem Transportanbieter und der Zahlungsform
  5. sofern sich auf Käuferseite der Verbraucher befindet, so hat ein solcher Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (mit Ausnahme von nachstehend genannten Fällen), und zwar innerhalb einer Frist von dreißig Tagen, wobei diese läuft, sofern es sich handelt um:
    1. einen Kaufvertrag, ab dem Tag der Warenübernahme
    2. einen Vertrag, dessen Gegenstand mehrere Arten von Waren oder die Lieferung von mehreren Teilen bilden, ab dem Übernahmetag der letzten Warenlieferung
    3. einen Vertrag, dessen Gegenstand eine regelmäßige, sich wiederholende Warenlieferung bildet, ab dem Tag der Übernahme der ersten Warenlieferung, wobei er diesen Rücktritt an die Adresse des Sitzes des Verkäufers senden muss, dazu kann das Formular für einen Vertragsrücktritt auf der Website von Techtek verwendet werden: https://techtek.de/de/Seite/5/geschaftsbedingungen
  1. im Falle eines Vertragsrücktrittes trägt der Verbraucher die mit der Rückerstattung der Waren verbundenen Kosten, und sofern es sich um einen per Fernkommunikationsmittel abgeschlossenen Vertrag handelt, die Kosten für die Rückerstattung der Waren, wenn diese Ware wegen ihrer Natur nicht auf dem üblichen Postweg zurückgegeben werden kann
  2. falls der Verbraucher eine Beschwerde hat, so kann er sich mit der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde oder die staatliche Aufsicht wenden.

III. Vertrag

Der Käufer kann einen Vertrag schließen, indem er die gewünschte Leistung (Ware) markiert und in den Korb hineingibt, die Bestellung abschickt und der Verkäufer diese bestätigt. Im Falle einer Bestellung per Mail oder Telefon wird der Kaufvertrag durch die Zustellung einer Bestätigung des Verkäufers über den Abschluss des Kaufvertrages geschlossen. Vor der Bestätigung der Bestellung wird dem Käufer eine Bestätigung über die erfolgte Zustellung der Bestellung zur Verarbeitung zugestellt, dies wird nicht als eine Bestätigung der Bestellung betrachtet.

Bevor der Käufer seine Bestellung verbindlich bestätigt, hat der Käufer das Recht, die gewünschte Leistung, die Beförderungs- und Zahlungsart zu ändern, d.h. alle Angaben zu prüfen, die er in die Bestellung eingegeben hat, und diese zu verändern. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für irgendwelche Fehler bei der Datenübertragung. Der Vertragsabschluss wird dem Käufer durch eine an die vom Käufer angegebene Mail-adresse gesendete Info-E-Mail bestätigt. 

Der Vertrag wird in der tschechischen Sprache ohne irgendwelche fremdsprachigen Versionen abgeschlossen und alle Beziehungen und eventuelle Streitigkeiten, die auf der Grundlage des Vertrages oder im Zusammenhang damit entstehen, werden ausschließlich nach dem Gesetz der Tschechischen Republik und von den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik gelöst.

Der Verkäufer verpflichtet sich durch den Kaufvertrag, dem Käufer die Ware zu übergeben, die den Kaufgegenstand bildet, und macht ihm den Erwerb des Eigentumsrechtes dazu und der Käufer verpflichtet sich, die Ware zu übernehmen und den Kaufpreis zu bezahlen.

Der Verkäufer liefert die Ware mit Vorbehalt des Eigentumsrechtes, deshalb wird der Käufer erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zum Besitzer.

Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht, die Ware zu übergeben, indem er:

  1. dem Käufer den Umgang mit der Ware im Erfüllungsort ermöglicht und ihm dies rechtzeitig mitteilt
  2. im Falle der Versendung von Waren an den Käufer – einen Unternehmer, wird die Ware durch deren Übergabe an den ersten Frachtführer zum Transport an den Käufer und indem dem Käufer ermöglicht wird, gegenüber dem Frachtführer Rechte aus dem Transportvertrag geltend zu machen, dem Käufer übergeben
  3. im Falle der Versendung von Waren an den Käufer – einen Verbraucher wird die Ware an den Käufer übergeben, sobald er die Ware vom Frachtführer erhält.

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer den Kaufgegenstand in der vereinbarten Menge, Qualität und Ausführung zu übergeben, und sofern keine Qualität und Ausführung vereinbart wurden, so wird die Ware zum üblichen Zweck geliefert.

Die Waren werden den Bräuchen entsprechend verpackt und wenn diese nicht existieren, dann in der für die Verwahrung der Ware und deren Schutz erforderlichen Weise. In ähnlicher Weise werden die Waren auch für den Transport verpackt.

Die gelieferten Waren sind mangelhaft, wenn sie nicht über die vereinbarten Eigenschaften verfügen. Als Mangel wird auch die Lieferung einer anderen Ware und auch Mängel in den für die Verwendung der Ware erforderlichen Dokumenten betrachtet.

Die Schadensgefahr geht an den Käufer durch die Übernahme der Ware über. Wenn der Käufer die Ware nicht übernimmt, obwohl ihm der Verkäufer den Umgang damit ermöglicht hat, bringt dies die gleiche Konsequenz mit sich.

Das Recht des Käufers aus mangelhafter Leistung begründet auch ein Mangel, den die Ware bei dem Übergang der Schadensgefahr an den Käufer aufweist, obwohl sich dieser erst später bemerkbar macht. Das Recht des Käufers wird auch ein später entstandener Mangel begründen, den der Verkäufer durch die Verletzung seiner Pflicht verursacht hat.

Der Käufer wird die Ware nach Möglichkeit so bald wie möglich nach dem Übergang der Schadensgefahr untersuchen und wird sich von deren Eigenschaften und Menge überzeugen.

Nach dem Übergang der Gefahr eines Schadens an der Ware an den Käufer entstandener Schaden an der Ware hat keinen Einfluss auf seine Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, es sei denn, der Verkäufer hätte den Schaden durch eine Verletzung seiner Pflicht verursacht.

Im Falle eines Verzuges einer der Parteien bei der Übernahme der Waren, entsteht der zweiten Partei das Recht, die Waren nach vorheriger Ankündigung auf Rechnung des Säumenden auf geeignete Art und Weise zu verkaufen, nachdem dem Säumenden eine angemessene Frist für die Übernahme gewährt wurde. Dies gilt auch, wenn sich die Partei im Verzug bei der Bezahlung befindet, durch die die Übergabe der Waren bedingt wurde.

Verantwortung des Verkäufers

Aus einer mangelhaften Leistung hervorgehende Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers richten sich nach den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften.

Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer verantwortlich, dass die Ware bei der Übernahme keine Mängel aufweist. Insbesondere ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer verantwortlich, dass zum Zeitpunkt, als der Käufer die Ware übernommen hat:

  1. die Ware die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften aufweist, und falls die Vereinbarung einer solchen Eigenschaft fehlt, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben oder die der Käufer angesichts der Natur der Ware oder aufgrund einer Werbung erwartet hat
  2. die Ware für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für deren Verwendung angibt oder für den die Ware dieser Art üblicher Weise verwendet wird
  3. ist Ware, in einer entsprechenden Menge, Abmessungen oder Gewicht
  4. die Ware den Anforderungen von Rechtsvorschriften entspricht

Wenn sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme zeigt, so nimmt man an, dass die Ware bereits bei der Übernahme mangelhaft war.

Der Käufer ist berechtigt, das Recht aus Mängeln geltend zu machen, die bei Konsumgütern innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Übernahme vorkommen, dies gilt jedoch nicht für:

  1. Waren, die wegen einem Mangel zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, wegen dem der niedrigere Preis vereinbart wurde
  2. die Abnutzung der Ware die durch deren üblichen Gebrauch verursacht wurde
  3. bei gebrauchter Ware für einen Mangel, der dem Ausmaß der Verwendung oder Abnutzung entspricht, die die Waren zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer hatte
  4. wenn es sich aus der Natur der Ware ergibt.

Das Recht aus mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor der Übernahme der Ware wusste, dass die Ware einen Mangel aufweist oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hatte.

Wenn die Ware einen Mangel aufweist, durch den der Verkäufer verpflichtet ist, und wenn es sich um zu einem niedrigeren Preis verkaufte oder gebrauchte Ware handelt, so hat der Käufer anstelle des Rechts auf einen Austausch der Ware das Recht auf einen angemessenen Rabatt.

Wesentliche Vertragsverletzung

Wenn eine mangelhafte Leistung die wesentliche Vertragsverletzung darstellt, so hat der Käufer das Recht:

  1. auf Beseitigung des Mangels durch Lieferung neuer mangelfreier Ware oder Lieferung der fehlenden Waren, wenn dies angesichts der Natur des Mangels nicht unangemessen ist, wenn jedoch der Mangel nur Teile der Ware betrifft, so kann der Käufer den Austausch nur dieser Teile verlangen; wenn dies nicht möglich ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Wenn es jedoch angesichts der Natur des Mangels unangemessen ist, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich beseitigt werden kann, so hat der Käufer das Recht auf eine kostenlose Beseitigung des Mangels
  2. auf Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur der Ware
  3. auf einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis
  4. vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer teilt bei der Anzeige des Mangels, oder unverzüglich nach Anzeige des Mangels mit, für welches Recht er sich entschieden hat. Seine Wahl kann der Käufer ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Reparatur eines Mangels verlangt, der sich als irreparabel herausstellt. Wenn der Verkäufer die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, oder wenn er dem Käufer mitteilen wird, dass er die Mängel nicht beseitigen wird, so kann der Käufer anstatt Mangelbeseitigung einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Käufer sein Recht nicht rechtzeitig wählt, verfügt er über Rechte, wie im Falle einer unwesentlichen Verletzung des Vertrages – siehe unten.

Der Käufer – Verbraucher hat das Recht auf einen angemessenen Rabatt auch in dem Fall, dass ihm der Verkäufer keine neue mangelfreie Ware liefern, deren Teil nicht austauschen oder die Ware nicht reparieren kann, wie auch sofern der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Zeit keine Besserung schafft oder sollte die Schaffung einer Besserung dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten verursachen.

Unwesentliche Vertragsverletzung

Wenn die mangelhafte Leistung eine unwesentliche Verletzung des Vertrages darstellt, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels, oder auf einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis.

Solange der Käufer sein Recht auf einen Rabatt auf den Kaufpreis nicht geltend macht oder vom Vertrag nicht zurücktritt, kann der Verkäufer das Fehlende liefern oder den rechtlichen Mangel beseitigen. Andere Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder durch eine Reparatur der Ware oder durch die Lieferung neuer Ware beseitigen.

Wenn der Verkäufer den Mangel der Ware nicht rechtzeitig beseitigt, oder es ablehnt, den Mangel der Ware zu beseitigen, so kann der Käufer einen Rabatt auf den Kaufpreis verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann die vorgenommene Wahl ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht ändern.

Der Käufer hat das Recht auf Lieferung neuer Ware, oder den Austausch eines Teiles selbst bei einem entfernbaren Mangel, wenn er die Ware wegen sich wiederholendem Auftreten eines Mangels nach erfolgter Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. In einem solchen Fall hat der Käufer auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Nach erfolgter Lieferung neuer Waren wird der Käufer dem Verkäufer auf seine Kosten die ursprünglich gelieferte Ware zurückerstatten.

Wenn der Käufer den Mangel nicht unverzüglich anzeigt nachdem er diesen während einer rechtzeitigen Untersuchung und der ausreichenden Pflege feststellen konnte, wird ihm das Gericht das Recht aus mangelhafter Leistung nicht gewähren. Sofern es sich um einen verdeckten Mangel handelt, gilt gleiches, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wurde, nachdem der Käufer diesen bei ausreichender Pflege, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Ware feststellen konnte.

IV. Vertragsrücktritt

Vertragsrücktritt durch den Verbraucher

Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist nach dem ersten Satz beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen und wenn es sich handelt um

  1. einen Kaufvertrag, ab dem Tag der Übernahme der Waren
  2. einen Vertrag, dessen Gegenstand mehrere Arten von Waren oder Lieferung mehrerer Teile bildet, ab dem Tag der Übernahme der letzten Lieferung der Ware
  3. einen Vertrag, dessen Gegenstand eine sich regelmäßig wiederholende Lieferung von Waren bildet, ab dem Tag der Übernahme der ersten Lieferung der Ware

Auch per Brief kann zurückgetreten werden, und zwar an die Adresse Techtek s.r.o., Slavíčkova 6, 63800, Brno, Czech republic oder an info@techtek.cz. Zum Rücktritt kann das Musterformular für den Vertragsrücktritt verwendet werden, dass sich auf Website https://www.techtek.de/de/Seite/5/geschaftsbedingungen befindet

Sofern ein Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, schickt oder übergibt er dem Verkäufer auf seine Kosten unverzüglich, spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach dem Vertragsrücktritt, die Waren, die er vom Verkäufer erhalten hat.

Der Verbraucher ist nur für die Reduzierung des Wertes von Waren verantwortlich, die infolge des Umganges mit der Ware entstanden ist, der anders war, als es angesichts deren Natur oder Eigenschaft notwendig ist.

Nach dem Rücktritt werden dem Verbraucher auf die gleiche Weise alle Mittel zurückerstattet, die von ihm der Verkäufer entgegengenommen hat, und zwar unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Vertragsrücktritt.

Sofern der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die entgegengenommenen Mittel dem Verbraucher zurückzuerstatten, bevor ihm vom Verbraucher die Ware nicht übergeben wird oder er nachweist, dass er die Ware abgeschickt hat.

Rücktritt in anderen Fällen

Wenn der Käufer den Mangel der Ware nicht rechtzeitig anzeigt, verliert er sein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Preise

Alle Preise sind vertraglich und im Falle von e-shop handelt es sich um aktuelle Preise.

Die Preise sind endgültig, d.h. einschließlich aller Steuern und Gebühren, die der Käufer bezahlen muss, um die Ware zu erwerben, dies betrifft nicht eventuelle Transportkosten, Nachnahmegebühren und Kosten für die Fernkommunikationsmittel.

Im Falle von Waren auf Bestellung wird dem Käufer der aktuelle Preis mitgeteilt und dieser muss von ihm bestätigt werden.

VI. Arten der Lieferung

Die Ware kann an den Käufer per Transportdienst direkt an die von ihm ausgewählte Adresse zu Preisen des Frachtführers gesendet werden.

VII. Außergerichtliche Lösung von Verbraucherstreitigkeiten

Das UN-Übereinkommen über Verträge zum internationalen Kauf von Waren wird nicht angewendet.

Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eventuell entstandene Streitigkeiten können außergerichtlich durch eine alternative Streitbeilegung oder eine Online-Streitbeilegung (ADR/ODR) gelöst werden; wobei der Käufer über die Möglichkeit verfügt, das ODR-Subjekt an der Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu kontaktieren. Der Verkäufer empfiehlt allerdings dem Käufer, sich zuerst an die Gesellschaft Techtek zu wenden und die Situation zu lösen.

VIII. Abschließende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschl. deren Bestandteile sind vom 30. März 2022 gültig und wirksam und heben den vorherigen Wortlaut der AGB.